Energieeffizienz in der Wirtschaft

Die neue Richtlinie vom Januar 2020 bringt deutliche Vorteile hinsichtlich Abwicklung und förderbaren Spektrums an Vorhaben.

Die Richtlinie ist für Unternehmen jeglicher Größe zutreffen. Die frühere Beschränkung auf kleine, mittlere und sonstige Unternehmen gilt damit nicht mehr.

Die Förderung ist technologieoffen.
 

Energieberatung Mittelstand (EBM)

muss den wesentlichen Anforderungen an ein Energieaudit im Sinne von § 8a des Gesetzes über Energiedienstleistungen und anderen Energieeffizienzmaßnahmen (EDL - G) und insbesondere den Anforderungen der DIN EN 16247 - 1 entsprechen.

Förderungen, die sich rechnen

Vor allem von BAfA-Förderprogrammen mit nicht rückzahlbarem Zuschuss von 30 bis zu 40% der Netto-Umsetzungskosten und 30% bis zu 80% der Nettoberatungskosten haben viele unserer Industrie- und Gewerbekunden schon erheblich profitiert:

Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft und Energieberatung Mittelstand (EBM)

  • Modul 1 - Querschnittstechnologien
    Einzelmaßnahmen können einfach über das Portal der BAfA online beantragt werden. Für den Verwendungsnachweis sollte die Energieeinsparung hochgerechnet werden. Bei Bedarf können wir Sie bei der Antragserstellung und beim Verwendungsnachweis unterstützen.
  • Modul 2 - Prozesswärme aus erneuerbaren Energien
    Ersatz oder die Neuanschaffung von Anlagen zur Bereitstellung von Wärme aus Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen oder Biomasse-Anlagen, deren Wärme zu über 50 Prozent für Prozesse, d. h. zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten oder zur Erbringung von Dienstleistungen verwendet wird.
     
  • Modul 3 - MSR - Sensorik und Energiemanagementsoftware
    Soft- und Hardware im Zusammenhang mit der Einrichtung oder Anwendung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems.
     
  • Modul 4 - Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
    Energiebezogene Optimierungsmaßnahmen benötigen vor Antragstellung ein, von einem zugelassenen Berater wie wir erstelltes, unternehmensindividuelles Energie-Einsparkonzept. Diese Dienstleistung ist bis zu 30% als nicht rückzahlbarer Zuschuss förderfähig. Für die Umsetzung können weitere Fördergelder in Anspruch genommen werden.
  • Energieberatung Mittelstand (EBM) - geltende Richtlinie Dezember 2017.
    Gefördert werden bis zu 80% der Nettokosten der Beratung für die meisten der kleinen und mittleren Unternehmen als nicht rückzahlbarer Zuschuss.

Die Laufzeit der Programme ist bis Dezember 2022 begrenzt. Nutzen Sie unsere Fachkompetenz um zu profitieren.